Montag, 16 Dezember 2024 15:56

Feuerwerksverbot und Silvesterfeierlichkeiten in München

Feuerwerksverbot -Silvester Feuerwerksverbot -Silvester pixabay/Foto illustrativ

In München gelten zu Silvester strikte Regelungen für Feuerwerkskörper. Besonders innerhalb des Mittleren Rings gibt es umfassende Verbotszonen. Auch in anderen bayerischen Städten wie Nürnberg, Augsburg und Regensburg sind Einschränkungen zu beachten. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte rund um das Feuerwerksverbot sowie Silvesterfeiern in München.

Inhaltsverzeichnis:

Feuerwerksregeln innerhalb des Mittleren Rings

Das Abbrennen von Böllern ist innerhalb des Mittleren Rings in München verboten. Diese Regelung betrifft alle pyrotechnischen Gegenstände, die lediglich Lärm erzeugen. Raketen sind erlaubt, dürfen jedoch nicht in speziell ausgewiesenen Sperrzonen gezündet werden.

Vollständige Feuerwerksverbote gelten in der Fußgängerzone zwischen dem Marienplatz und dem Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt und in den angrenzenden Straßen wie der Rosen-, Wein- und Dienerstraße. Diese Zonen wurden geschaffen, um gefährliche Situationen in dicht bebauten Gebieten zu vermeiden.

Warum das Böllerverbot wichtig ist

Das Feuerwerksverbot wurde 2019 eingeführt, um die Sicherheit in München zu erhöhen. Das Polizeipräsidium betont, dass es in der Vergangenheit zu Vorfällen kam, bei denen Menschen gezielt mit Feuerwerkskörpern beschossen oder Böller in Menschenmengen geworfen wurden.

Zusätzlich sind bundesweit pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen oder besonders brandgefährdeten Gebäuden verboten. Verstöße können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Forderungen nach weiteren Einschränkungen

Tierschützer in München setzen sich für ein Feuerwerksverbot in der Umgebung des Zoos Hellabrunn und des Tierheims München ein. Der Tierschutzverein weist darauf hin, dass jedes Jahr unzählige Wild- und Haustiere durch Feuerwerkslärm in Todesangst versetzt werden. Bislang ist die Stadt dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen.

Silvester-Feiern und Verkauf von Pyrotechnik

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt in diesem Jahr bereits am 28. Dezember, da der 29. Dezember auf einen Sonntag fällt. Dies gibt den Menschen einen zusätzlichen Tag, um ihre Einkäufe zu erledigen.

Für Feierlustige gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Auf dem Tollwood-Gelände (Theresienwiese) gibt es Tickets für 38,50 Euro. Außerdem bietet das Riesenrad „Umadum“ im Werksviertel Feiern in Gondeln an. Viele Münchner Diskotheken veranstalten ebenfalls Partys.

Einschränkungen in anderen bayerischen Städten

Auch in anderen Städten Bayerns gibt es Regelungen, die den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern sicherstellen:

  • Nürnberg: Feuerwerkskörper sind in der Fußgängerzone und rund um die Kaiserburg verboten.
  • Augsburg: In der Maximilianstraße und den umliegenden Straßen und Plätzen ist die Nutzung von Feuerwerkskörpern untersagt.
  • Regensburg: In der Altstadt ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern vollständig untersagt.

Diese Regelungen unterstreichen, dass der Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden bei den Silvesterfeierlichkeiten höchste Priorität hat.

Quelle: www.24edu.info/de, tz.de