Freitag, 04 April 2025 14:04

Wäscheverbot sorgt für Diskussionen in Münchner Wohnanlage

Wäscheverbot in Münchner Wohnanlage Wäscheverbot in Münchner Wohnanlage Foto: pixabay

In einer Wohnanlage im Münchner Stadtteil Sendling stößt ein Teil der Hausordnung auf Verwunderung. Besonders das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Wäsche im Freien aufzuhängen, sorgt für Irritation.

Inhaltsverzeichnis:

Streit um Wäschetrocknen an Feiertagen im Innenhof

Mehrere Familien wohnen in dem Gebäudekomplex an der Meindl- und Lindenschmitstraße. Der Innenhof der Anlage ist groß, gepflegt und bietet grundsätzlich Platz für gemeinschaftliche Nutzung. Doch laut Hausordnung darf Wäsche dort an Sonn- und Feiertagen nicht sichtbar getrocknet werden. Dies teilte die Verwaltung im März 2025 schriftlich mit. Ein Bewohner, der anonym bleiben möchte, reagierte mit Unverständnis. Er berichtet, dass ihn der Inhalt des Schreibens zunächst zum Lachen brachte. Gleichzeitig sehe er darin ein Beispiel für überreguliertes Wohnen.

Wäscheverbot in der Meindlstraße betrifft viele Familien

Die Vorschrift betrifft eine große Zahl an Mietparteien in der Wohnanlage. Besonders Familien mit Kindern nutzen den Innenhof regelmäßig. Der anonym gebliebene Bewohner betont, dass viele der Regelungen das gemeinschaftliche Miteinander erschweren. So sei auch ein früher beliebtes Hoffest seit mehreren Jahren nicht mehr organisiert worden.

Verwaltung verweigert Stellungnahme zu Einzelfall

Auf Nachfrage der Redaktion verzichtet die Hausverwaltung auf eine detaillierte Erklärung. Sie kommentiert nicht, warum genau das Wäscheaufhängen an bestimmten Tagen untersagt wurde. Eine Sprecherin erklärt lediglich schriftlich: „Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Gemeinschaft gestört wird.“ Damit möchte man offenbar eine öffentliche Debatte zwischen Mietern und Verwaltung vermeiden.

Der betroffene Mieter hingegen kritisiert, dass individuelle Bedürfnisse zu oft Vorrang erhalten. Seiner Einschätzung nach stören sich nur wenige Personen an Wäscheleinen im Hof. Dennoch werde auf deren Beschwerden überproportional reagiert.

Regeln schränken Nutzung des Innenhofs deutlich ein

Laut Hausordnung ist auch das Spielen im Hof streng geregelt. Es gilt eine Spielzeitbegrenzung, und an ruhigen Tagen wie Sonntag sind Aktivitäten zu unterlassen. Die Verwaltung argumentiert mit dem Schutz der Nachbarschaft vor Lärm und der Förderung eines respektvollen Miteinanders.

Insgesamt sorgt die Kombination aus Einschränkungen, Verboten und mangelnder Kommunikation für Unmut. Der Innenhof, der eigentlich ein Ort der Begegnung sein könnte, bleibt so meist leer. Bewohner sehen sich dadurch in ihrem Alltag und ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Wichtige Punkte im Überblick

  • Wäscheaufhängen im Freien ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
  • Spielzeiten im Hof enden um 19.30 Uhr.
  • An ruhigen Tagen sollen Kinder andere Spielplätze nutzen.
  • Einwohner kritisieren mangelnde Gemeinschaft und übermäßige Regeln.
  • Die Hausverwaltung verweigert eine öffentliche Stellungnahme.

Quelle: Hallo München