Freitag, 22 November 2024 13:15

Waffenverbot in Bayerns Bahnhöfen erweitert

Waffenverbot - München Waffenverbot - München pixabay / Foto illustrativ

Die Münchner Bundespolizei erweitert in der Vorweihnachtszeit das Waffenverbot an mehreren Bahnhöfen und S-Bahn-Stationen. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl zu steigern und die Gewaltprävention zu stärken.

Inhaltsverzeichnis:

Acht große Bahnhöfe und wichtige S-Bahn-Stationen betroffen

Ab Ende November bis kurz vor Weihnachten gilt ein erweitertes Waffenverbot an acht bedeutenden bayerischen Bahnhöfen, darunter die Hauptbahnhöfe von Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Zusätzlich umfasst das Verbot mehrere S-Bahn-Stationen in München, wie den Ostbahnhof, Bahnhof Pasing sowie Stationen am Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus).

Das Verbot betrifft nicht nur herkömmliche Waffen. Auch alltägliche Gegenstände wie Scheren, Werkzeuge, Teppichmesser und Steigeisen sind eingeschlossen. Der Fokus liegt darauf, potenziell gefährliche Gegenstände in diesen belebten Bereichen während der Adventszeit zu minimieren.

Prävention während der Weihnachtsmärkte

Laut einem Sprecher der Bundespolizei orientiert sich das Verbot an den Weihnachtsmärkten und der erhöhten Menschenmenge in dieser Zeit. Das Ziel ist, Gewalttaten präventiv entgegenzuwirken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Bereits während der Fußball-EM wurden ähnliche Maßnahmen getestet, mit positiven Ergebnissen.

Die Beamten haben dadurch die Möglichkeit, gezielt Kontrollen durchzuführen. Sie überprüfen, ob Personen gefährliche Gegenstände bei sich führen, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen. Gegenstände, die unter das Verbot fallen, können bei Kontrollen konfisziert werden. Zusätzlich drohen Geldstrafen, falls keine plausible Erklärung für das Mitführen vorliegt.

Ausnahmen für Handwerker und Alltagsgegenstände

Nicht alle Personen sind von der Regelung betroffen. Eine Ausnahme besteht für Personen, die nachweisen können, dass sie die Gegenstände beruflich benötigen. Ein Handwerker mit Werkzeugkoffer ist ein Beispiel hierfür. Zudem sind Messer aus Plastik oder Holz ausdrücklich von der Regelung ausgenommen. Dies soll sicherstellen, dass praktische Alltagsgegenstände nicht pauschal verboten werden.

Die Maßnahme zeigt, wie wichtig die Sicherheitsvorkehrungen in belebten städtischen Gebieten während der Adventszeit sind. Durch gezielte Kontrollen und ein erweitertes Waffenverbot möchte die Bundespolizei München die Sicherheit für Bürger und Touristen erhöhen.

Quelle: www.patizonet.com/de, tz.de