Tathergang und Gerichtsverfahren
Das Gericht befand es als erwiesen, dass die Angeklagte ihren Sohn unmittelbar nach der Geburt in der Toilette ihres Wohnhauses ertränkt hat. Staatsanwalt Felix Prokop hatte ursprünglich eine härtere Strafe von sieben Jahren Haft gefordert, da er die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen ansah. Die Verteidigung, vertreten durch Birgit Schwerdt, plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe, was das Gericht jedoch aufgrund der Schwere der Tat ablehnte.
Beweggründe und Urteilsbegründung
Laut Gericht war die Tat durch eine Vielzahl von Motiven bedingt, darunter die Angst der jungen Frau, das Ansehen ihrer konservativ - katholischen Familie durch ein uneheliches Kind zu schaden. Richter Limmer betonte die Tragik des Geschehens, indem er darauf hinwies, dass das Kind seinen ersten Geburtstag hätte feiern können. Das Gericht argumentierte, dass die Angeklagte Zeit benötige, um sich mit ihrer Tat auseinanderzusetzen, und lehnte daher eine Bewährungsstrafe ab. Der Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte, dass die Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgte, weil die Angeklagte in ihrer Entwicklung noch eher einer Jugendlichen glich.
Keine Bewährung wegen Schwere der Tat
Die Entscheidung des Gerichts, eine Bewährungsstrafe abzulehnen, verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der das deutsche Rechtssystem solche Taten behandelt. Die junge Frau wird nun die nächsten Jahre im Gefängnis verbringen, wo sie die Gelegenheit haben soll, über die Folgen ihrer Handlungen nachzudenken und möglicherweise an ihrer persönlichen Entwicklung zu arbeiten. Dieser Fall hinterlässt ein deutliches Zeichen dafür, wie schwerwiegend die Konsequenzen einer solch tragischen Tat sein können.
Quelle: Abendzeitung Muenchen