Mittwoch, 30 Oktober 2024 14:50

Mordprozess in München - Obdachloser unter Fußgängerbrücke verbrannt

Prozess Prozess pixabay / Foto illustrativ

In München begann der Mordprozess gegen einen 57-jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, einen Obdachlosen getötet und dessen Leiche in Brand gesetzt zu haben. Der Fall ereignete sich vor etwa einem Jahr unter einer Fußgängerbrücke im Englischen Garten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und Raub mit Todesfolge vor. Der Verteidiger weist jedoch die Vorwürfe zurück und bringt eine weitere Person ins Spiel.

Inhaltsverzeichnis:

Staatsanwaltschaft: Mord und Raub als Tatmotiv

Die Staatsanwaltschaft sieht den Angeklagten als Hauptverdächtigen. Sie ist überzeugt, dass der 57-Jährige den 78-jährigen Obdachlosen schlug und würgte, um dessen Habseligkeiten, darunter ein Handy, Werkzeuge und ein Gummiband, zu stehlen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erlitt das Opfer mehrere schwere Kopfverletzungen sowie Brüche an der Nase und am Kiefer. Diese Verletzungen sollen in direktem Zusammenhang mit seinem Tod gestanden haben, der noch am Tatort eintrat.

Nach dem Angriff soll der Angeklagte laut Anklage erneut zum Tatort zurückgekehrt sein, um die Leiche anzuzünden und so mögliche Beweise zu vernichten. Im Anschluss daran rief er selbst um Hilfe, was auf den Brand aufmerksam machte. Diese Vorgehensweise deutet für die Staatsanwaltschaft auf eine Tat zur Vertuschung hin.

Verteidigung bringt eine dritte Person ins Spiel

Der Anwalt des Angeklagten bestreitet die Mordvorwürfe und präsentiert eine alternative Version der Ereignisse. Sein Mandant habe sich zum Tatzeitpunkt mit einer dritten Person im Englischen Garten aufgehalten. Diese Person soll erklärt haben, dass sich „unter der Brücke der Mann befinde, der ihm Geld schulde“. Laut Verteidigung habe der Angeklagte das brennende Opfer erst bemerkt, als er ein Feuer sah und erkannte, dass dort ein menschlicher Körper verbrannte. Daraufhin soll er Passanten aufgefordert haben, die Polizei zu alarmieren.

Die Verteidigung stellt klar, dass die dem Angeklagten gestohlen zugeschriebenen Gegenstände ihm nicht vom Opfer, sondern von dieser dritten Person übergeben worden seien. Der Dritte ist den Behörden bekannt und wurde bereits im Rahmen der Ermittlungen befragt.

Ermittlungen und Verdacht auf Hassverbrechen

Zu Beginn der Ermittlungen bestand die Vermutung, dass es sich um ein Hassverbrechen gegen Obdachlose handeln könnte. In Reaktion auf ähnliche Verbrechen in Wien formierte die Polizei eine 17-köpfige Ermittlungsgruppe. Die Beamten untersuchten 34 Hinweise und führten zahlreiche Vernehmungen durch, da die Identität des verbrannten Opfers zunächst unklar war.

Nach intensiven Ermittlungen entschied sich die Staatsanwaltschaft jedoch, den 57-jährigen Angeklagten anzuklagen und nicht die dritte Person. Die Ermittlungen sollen weiterhin im Prozess berücksichtigt werden, der auf insgesamt 16 Verhandlungstage angesetzt ist. Die Urteilsverkündung wird für den 19. Dezember erwartet.

Quelle: www.patizonet.com/de, tz.de