Freitag, 08 November 2024 14:16

Grundsteuerreform bringt Herausforderungen für Gemeinden im Landkreis

Grundsteuerreform Grundsteuerreform piaxbay / Foto illustrativ

Die Reform der Grundsteuer sorgt im Landkreis für erhebliche Herausforderungen. Die neuen Regeln erfordern eine umfassende Neuberechnung der Grundsteuersätze, was sowohl für die Finanzämter als auch für die kommunalen Mitarbeiter und Bürger zusätzlichen Aufwand bedeutet. Bis Anfang 2025 müssen alle Grundstücke neu bewertet werden, um die Anforderungen der Reform zu erfüllen.

Inhaltsverzeichnis:

Grundsteuerreform im Landkreis München

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass das bisherige Modell der Grundsteuer, basierend auf veralteten Grundstückswerten, nicht mehr verfassungskonform ist. Um den Anforderungen gerecht zu werden, hat der Freistaat ein neues Flächenmodell eingeführt. Diese Reform verändert die Steuerlast erheblich. Bis zum 1. Januar 2025 sind die Kommunen verpflichtet, die Reform umzusetzen und die Steuerbeträge entsprechend anzupassen.

Für Gewerbeimmobilien und bestimmte Immobilienarten wie Denkmäler und Sozialwohnungen ergeben sich durch die Reform Steuererleichterungen. Auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude profitieren, indem sie künftig in die Steuerklasse B fallen. Die neuen Messdaten werden an die Gemeinden weitergeleitet, die darauf basierend den individuellen Hebesatz festlegen.

Anpassung der Hebesätze in Gemeinden

In der Stadt München wurde der Hebesatz für Grundsteuer A und B bereits auf 824 Prozent angehoben, um die sogenannte Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Dies sorgt bei vielen Eigentümern und Mietern für Unmut. Feldkirchen hingegen hat noch keinen neuen Hebesatz festgelegt, obwohl 97 Prozent der benötigten Daten vorliegen. Der Finanzverwalter prognostiziert eine mögliche Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes von 300 bzw. 280 Prozent.

Grasbrunn plant eine Anpassung des Hebesatzes in der Dezembersitzung des Gemeinderats, wobei noch unklar ist, wie sich dies auf die tatsächlichen Steuereinnahmen auswirken wird. In Haar werden die Steuerhebesätze ebenfalls überprüft, jedoch sind bisher nur 80 Prozent der erforderlichen Daten eingegangen. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich im November fallen.

Verschiedene Herangehensweisen in den Landgemeinden

In Aschheim wird der aktuelle Stand der Hebesätze im Amtsblatt veröffentlicht, sobald die restlichen Messdaten vorliegen. Die Gemeinde Brunnthal hat entschieden, den Hebesatz von 300 Prozent vorerst beizubehalten. Die neuen Daten führen jedoch zu einem leichten Anstieg der Einnahmen, der für geplante Investitionen in Infrastruktur verwendet wird.

Ottobrunn steht ebenfalls vor einer Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze. Derzeit liegen rund 94 Prozent der Messdaten vor, doch es wird befürchtet, dass eine hohe Anzahl an Unstimmigkeiten vorliegt, da die Daten manuell erfasst wurden. Ottobrunn verzichtet weitestgehend auf eine automatisierte Datenverarbeitung, um eventuelle Fehler frühzeitig zu identifizieren.

Herausforderungen und personelle Engpässe

Die Gemeinde Aying berichtet von einem erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung der Grundsteuerreform. Thomas Winkelmann von der Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung ohne personelle Verstärkung kaum zu bewältigen sei. Der bisherige Hebesatz von 310 Prozent bleibt vorerst bestehen.

In Sauerlach sind bislang 85 Prozent der Messdaten eingetroffen. Die hohe Anzahl an Eigentümerwechseln stellt jedoch ein zusätzliches Problem dar, da die Finanzämter diese Daten nicht rechtzeitig aktualisieren konnten. Für das kommende Jahr ist eine Entscheidung im November vorgesehen, doch eine genaue Prognose ist bislang nicht möglich.

Quelle: www.patizonet.com/de, tz.de