Mittwoch, 20 März 2024 15:23

54 - Jähriger wegen Kinderpornografie in München verurteilt!

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Das Landgericht München II hat einen 54 - jährigen Mann zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Verurteilte hatte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hunderttausende kinderpornografische Bilder und Videos im Internet verbreitet. Das Urteil fiel bereits am Dienstag, wobei das Gericht auch die Konfiszierung von nahezu 85.000 Euro, die der Mann mit dem Verkauf dieser Inhalte erwirtschaftet hatte, anordnete.

Geständnis des Angeklagten

Der Angeklagte gestand vor Gericht, zwischen Januar 2021 und Februar 2023 rund 300.000 kinderpornografische Inhalte auf einer Online - Plattform zum Download gegen Bezahlung angeboten zu haben. Die Staatsanwaltschaft musste die Sichtung des Materials aufgrund des enormen Umfangs schließlich einstellen. Es wurde bekannt, dass die vom Angeklagten hochgeladenen Dateien fast vier Millionen Mal heruntergeladen wurden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler insgesamt etwa 480.000 solcher Inhalte. Der Mann hatte im Laufe der Jahre ein professionelles Vertriebssystem aufgebaut, inklusive Werbung in speziellen Foren und der Annahme von Zahlungen in Bitcoin, um Anonymität zu gewährleisten.

Schwere der Taten führt zu langjähriger Haftstrafe

Die enorme Menge an Daten, der durch die Verbreitung erzielte finanzielle Gewinn und die Dauer der kriminellen Aktivitäten wurden dem Angeklagten zur Last gelegt. Zu seinen Gunsten wurde jedoch berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt und während der Ermittlungen mit den Behörden kooperiert hatte. Das Verfahren gegen den 54 - Jährigen wurde eingeleitet, nachdem das amerikanische National Center for Missing and Exploited Children das Bundeskriminalamt über die Verbreitung der Inhalte informiert hatte.

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornografie sowie die Notwendigkeit, solche Verbrechen konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Das Gericht machte deutlich, dass derartige Vergehen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl für die Opfer als auch für die Täter.

Quelle: tz.de