Sieben bis zehn Jahre, gerechnet ab dem Produktionsende
Je nach Produktgruppe und Bauteil müssen Hersteller Ersatzteile sieben oder zehn Jahre lang bereitstellen. Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern sind es zehn Jahre, bei Kühl- und Gefriergeräten sieben, wobei dort für Türdichtungen zehn Jahre gelten. Beim Geschirrspüler hängt es davon ab, wer das Teil bekommt: sieben Jahre für die Teile, die nur an Fachbetriebe gehen, und zehn Jahre für die Teile, die auch an Endnutzer abgegeben werden müssen.
Wichtig ist der Startpunkt dieser Frist, denn er wird oft falsch verstanden. Gezählt wird nicht ab Ihrem Kaufdatum, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Exemplar des Modells in der EU auf den Markt gebracht wurde. Ein Gerät, das schon zwei Jahre im Handel war, als Sie es gekauft haben, verliert seinen Anspruch entsprechend früher.
Nicht jedes Teil bekommt jeder
Die Verordnungen unterscheiden zwischen Teilen, die an alle abgegeben werden müssen, und Teilen, die nur an fachlich kompetente Reparaturbetriebe gehen. Beim Geschirrspüler stehen in der ersten Gruppe unter anderem Türscharniere und Türdichtungen, andere Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter sowie Geschirrkörbe und Kunststoffteile wie Besteckkörbe und Deckel. Diese Teile lassen sich ohne besonderes Risiko wechseln.
Motoren, Pumpen, Heizelemente, Elektronikplatinen und Sensoren gehören in die zweite Gruppe. Für Reparaturinitiativen bewegt sich hier gerade etwas: Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 das neue Ökodesign-Gesetz beschlossen, das zum 1. November 2026 in Kraft treten soll und erstmals die Kategorie des nicht-gewerblichen Reparateurs einführt. Ehrenamtliche Initiativen zählen damit zu den fachlich kompetenten Reparateuren, sofern sie Nachweise zu Netzwerkzugehörigkeit, Fachkunde und Versicherungsschutz erbringen.
Fünfzehn Werktage sind erlaubt
Bestellte Teile müssen innerhalb von höchstens 15 Werktagen geliefert werden. Das klingt nach einer Verbraucherschutzregel, wirkt in der Praxis aber oft in die andere Richtung: Drei Wochen ohne Waschmaschine sind für einen Haushalt mit Kindern eine ernsthafte Belastung, und genau in solchen Situationen wird die Reparatur zugunsten eines Neukaufs abgebrochen.
Wer nicht so lange warten möchte, ist deshalb nicht auf den Herstellerkanal festgelegt. Der freie Ersatzteilhandel arbeitet in der Regel mit deutlich kürzeren Lieferzeiten, weil dort Lagerbestand steht statt einer Bestellkette über den Kundendienst, etwa bei den gängigen Ersatzteilen für Waschmaschinen.
Der Stichtag, an dem viele Geräte scheitern
Die Vorgaben gelten für Modelle, die seit dem 1. März 2021 in Verkehr gebracht wurden. Für alles, was davor auf den Markt kam, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzteilversorgung, und das betrifft einen großen Teil der Geräte, die heute in deutschen Haushalten stehen.
Praktisch heißt das: Bei einer Waschmaschine von 2016 hilft Ihnen die Verordnung nicht weiter. Ob das Gerät reparierbar bleibt, entscheidet dann der Markt und nicht das Gesetz.
Was Sie tun, wenn Ihr Modell nicht darunter fällt
Der wichtigste Schritt ist unspektakulär: Suchen Sie das Typenschild und notieren Sie die vollständige Modellnummer, inklusive aller Zusätze nach dem Schrägstrich. Mit dieser Nummer lässt sich prüfen, ob ein Teil noch verfügbar ist, ohne sich auf Produktbeschreibungen oder Fotos verlassen zu müssen.
Bei älteren und ausgelaufenen Modellen ist der freie Ersatzteilmarkt häufig die realistischere Anlaufstelle als der Hersteller. Ein Anbieter wie Ersatzteilewelt führt Teile markenübergreifend und filtert nach Modellnummer, sodass auch für Geräte, die längst aus dem Sortiment des Herstellers verschwunden sind, meistens noch etwas zu finden ist.
Prüfen Sie den Preis, bevor Sie einen Kostenvoranschlag annehmen
Hersteller müssen die Liste der Ersatzteile und das Bestellverfahren veröffentlichen, und viele nennen dabei auch einen Preis. Das ist Ihr Ausgangspunkt für einen Vergleich, denn zwischen Herstellerkanal und freiem Handel liegen bei denselben Bauteilen oft erhebliche Unterschiede.
Rechnen Sie dabei den kompletten Reparaturbetrag durch, also Teil plus Anfahrt plus Arbeitszeit. Bei einem Bauteil für dreißig Euro entscheidet nicht der Teilepreis darüber, ob sich die Reparatur lohnt, sondern alles, was drumherum steht.