Freitag, 31 Oktober 2025 13:35

Sechs Jahre Haft für Dieter S. wegen Spionage für Russland

Dieter S. vor Gericht – Urteil wegen Spionage für Russland. Dieter S. vor Gericht – Urteil wegen Spionage für Russland. Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Der Deutschrusse Dieter S. ist vom Oberlandesgericht München wegen Spionage für Russland zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Mitangeklagte, Alexander J. und Alex D., erhielten Bewährungsstrafen von zwölf und sechs Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Dieter S. für einen russischen Geheimdienst tätig war und Anschläge in Deutschland vorbereitete.

Inhaltsverzeichnis:

Dieter S. und die Ermittlungen des Oberlandesgerichts München

Im Mittelpunkt des Prozesses stand der 42-jährige Dieter S., der laut Bundesanwaltschaft im Auftrag russischer Dienste agierte. Die Ermittler warfen ihm vor, gemeinsam mit Komplizen Sabotageakte gegen Bahnstrecken geplant zu haben. Außerdem soll er militärische Anlagen in Deutschland ausgespäht haben.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine Strafe von acht Jahren und acht Monaten. Das Gericht bestätigte zwar die Spionagevorwürfe, blieb aber unter der beantragten Strafe. Bei Dieter S. sahen die Richter auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an.

Das Verfahren wurde in München geführt, einer Stadt, die zuletzt immer wieder durch Sicherheitsverfahren in den Schlagzeilen stand. Ähnliche Themen behandelte auch der Bericht über den Prozess in München wegen illegalem Dopinglabor. Beide Fälle zeigen die wachsende Bedeutung der Justiz in der bayerischen Landeshauptstadt bei sicherheitsrelevanten Ermittlungen.

Verbindungen in die Ostukraine und die "Pyatnashka-Brigade"

Nach den Erkenntnissen der Ermittler schloss sich Dieter S. bereits 2014 prorussischen Milizen in der Ostukraine an. Er soll der sogenannten „Pyatnashka-Brigade“ angehört haben, einer Einheit der selbsternannten „Volksrepublik Donezk“. Diese Gruppe wird von der deutschen Justiz als terroristische Organisation eingestuft.

Fotos zeigten ihn in Kampfmontur. Seine Verteidiger erklärten jedoch, die Aufnahmen könnten gestellt sein. Dieter S. sei lediglich ein Schauspieler, der Aufmerksamkeit gesucht habe. Trotzdem legten neue Beweise, darunter Chatprotokolle, nahe, dass er aktiv Kontakt zu prorussischen Einheiten suchte.

Diese vertraulichen Chats, die dem SWR vorliegen, stützen den Verdacht, dass Dieter S. gezielt den Weg in das Konfliktgebiet plante. In den Nachrichten aus dem November 2014 meldete sich ein Mann namens Dmitrij S., der angab, „in seiner Seele Russe“ zu sein. Der Name und weitere Hinweise deuten auf Dieter S. hin, der zuletzt in Bayreuth lebte.

Kontakte zu Igor B. und mögliche Reisepläne nach Rostow

In den Chatprotokollen taucht auch der Name Igor B. auf, der Verbindungen zu russischen Spezialeinheiten gehabt haben soll. Beide Männer besprachen demnach eine mögliche Reise nach Russland. Der 16. Dezember 2014 wurde als Ankunftsdatum in der Region Rostow genannt – ein Detail, das mit den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft übereinstimmt.

Die Kommunikation deutet darauf hin, dass Dieter S. selbstständig eine Verbindung zu prorussischen Gruppen aufbauen wollte. Einer der Männer aus den Chats konnte laut SWR als offizieller Kontaktmann der „Volksrepublik Donezk“ identifiziert werden.

Diese Form von Spionage und geheimdienstlicher Tätigkeit erinnert an frühere Sicherheitslagen in Bayern, über die Medien mehrfach berichteten – beispielsweise nach dem Terroranschlag in München, bei dem ebenfalls russische Spuren überprüft wurden.

Aussagen der Verteidigung und Reaktion der Bundesanwaltschaft

Die Anwälte von Dieter S. wiesen die Anschuldigungen entschieden zurück. Sie erklärten schriftlich: „Mein Mandant hat bestritten, sich an der Pyatnashka-Brigade beteiligt zu haben. Demnach müssen Ihre entgegenstehenden Informationen unzutreffend sein.“

Der Verurteilte selbst äußerte sich gegenüber den Medien nicht. Sein Verteidiger betonte jedoch, dass S. umfassend mit dem Bundeskriminalamt und dem Gericht kooperiert habe. Die Bundesanwaltschaft lehnte eine Stellungnahme zu den Chatprotokollen ab.

Das Verfahren unterstreicht, wie angespannt die Sicherheitslage in Deutschland bleibt. Während der Prozess in München für Aufsehen sorgte, gab es in der Stadt zuletzt auch verstärkte Ermittlungen zu möglichen Sabotageakten, wie etwa bei einem Unfall am Rangierbahnhof München-Nord, bei dem ebenfalls staatliche Sicherheitsbehörden aktiv waren.

Der Fall Dieter S. zeigt, wie weitreichend die Aktivitäten russischer Dienste in Europa sein können. Das Urteil des Oberlandesgerichts München gilt als eines der bedeutendsten Spionageverfahren der letzten Jahre in Deutschland. Die Ermittlungen werfen ein Licht auf die Verflechtungen zwischen politischen Konflikten und individueller Loyalität – ein Thema, das auch künftig im Fokus der Justiz stehen dürfte.

Quelle: Tagesschau, webrivaig.com/de