Inhaltsverzeichnis:
- Bayern vor Nordrhein-Westfalen beim Bierabsatz
- Wilhelm IV. und Ludwig X. als Urheber des Reinheitsgebotes
- Öffentlicher Freibierausschank zum Jahrestag in München
- Rückgang des Haustrunks für Brauereimitarbeiter
Bayern vor Nordrhein-Westfalen beim Bierabsatz
Bayern bleibt unangefochtener Spitzenreiter im bundesweiten Brauwesen. 2023 verließen 23,8 Millionen Hektoliter Bier die Brauereien im Freistaat. Das entspricht 2,38 Milliarden Maß – ein leichter Anstieg trotz rückläufigem Bundesdurchschnitt. Damit sicherte sich Bayern bereits zum elften Mal in Folge den ersten Platz vor Nordrhein-Westfalen.
Laut dem Landesamt für Statistik wurden die höchsten Absatzzahlen im Juli mit 250 Millionen Maß erzielt. Auch Mai und Juni lagen mit jeweils 230 Millionen Litern im oberen Bereich. Die schwächsten Monate waren Januar und November mit rund einem Drittel weniger Absatz.
Wilhelm IV. und Ludwig X. als Urheber des Reinheitsgebotes
Das Bayerische Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 in Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. verkündet. Es ist heute als älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt anerkannt. Es schrieb ursprünglich vor, dass Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Die Hefe kam erst später hinzu, als ihre Rolle im Gärprozess erkannt wurde.
Ziel war es, die Qualität des Bieres zu sichern und wertvolle Getreidesorten für die Brotproduktion zu schützen. Das Gesetz verbreitete sich weit über Bayern hinaus, hat aber vor allem dort bis heute große Bedeutung. Es ist seit 1993 im Vorläufigen Biergesetz verankert.
Öffentlicher Freibierausschank zum Jahrestag in München
Der Bayerische Brauerbund begeht das Jubiläum jedes Jahr mit verschiedenen Veranstaltungen. Dazu gehört ein öffentlicher Freibierausschank in München. Wegen der Osterferien findet dieser in diesem Jahr nicht am eigentlichen Datum, sondern am 29. April statt. Traditionell zieht die Veranstaltung zahlreiche Besucherinnen und Besucher an.
Ein historischer Aspekt des Reinheitsgebots war die Festlegung eines Maximalpreises für Bier: im Winter ein, im Sommer zwei Pfennige pro Maß. Heute bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Besonders im Sommer ist der Bierdurst hoch, wie die Verkaufszahlen des Landesamtes belegen.
Rückgang des Haustrunks für Brauereimitarbeiter
Ein fester Bestandteil der Brautradition ist der sogenannte Haustrunk, den Brauereimitarbeiter steuerfrei und kostenlos erhalten. Im vergangenen Jahr wurde jedoch ein deutlicher Rückgang verzeichnet. Die Menge sank um 9,4 Prozent auf 4,4 Millionen Maß.
Diese Entwicklung zeigt, dass sich auch alte Traditionen dem Wandel der Zeit stellen müssen. Dennoch bleibt der Haustrunk ein Symbol für die enge Verbindung zwischen Brauereien und ihren Beschäftigten – ein Brauch, der weiterhin gepflegt wird, wenn auch in geringerem Umfang.
Quelle: Merkur, webrivaig.com/de