Inhaltsverzeichnis:
- Gericht bestätigt Gefahreneinschätzung der Stadt München
- Kritik des ADFC an Entscheidung und Alternativvorschlag
- Symbolkraft der A96 für die Demonstranten
- Radsternfahrt findet trotz Gerichtsurteil statt
Gericht bestätigt Gefahreneinschätzung der Stadt München
Das Verwaltungsgericht München entschied, dass eine Nutzung der Autobahn A96 durch die Radfahrenden nicht genehmigt wird. Es folgte dabei der Einschätzung der Stadt München, wonach eine mehrstündige Sperrung der Fahrbahn erforderlich gewesen wäre. Diese sei wegen aktueller Baustellen, dem Schienenersatzverkehr auf der Linie U6 sowie den Arbeiten an der Tram-Westtangente nicht umsetzbar.
Die Stadt betonte, dass es keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für den Autoverkehr gebe. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte versucht, mit einem Eilantrag die Sperrung dennoch durchzusetzen. Der Antrag wurde jedoch zurückgewiesen.
Kritik des ADFC an Entscheidung und Alternativvorschlag
Der ADFC äußerte sich enttäuscht. Vorsitzender Andreas Schön erklärte, man sehe die Gründe für die Ablehnung als überzogen an. Er betonte, dass Staus und Baustellen in München alltäglich seien. Eine kurzfristige Sperrung für eine friedliche Demonstration wäre seiner Ansicht nach zumutbar gewesen.
Ein Alternativvorschlag der Stadt zur Nutzung der Autobahn A95 wurde vom ADFC abgelehnt. Diese Route enthalte enge Kurven und stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Teilnehmer dar. Sie sei laut Verband mit dem Zweck der Demonstration nicht vereinbar.
Symbolkraft der A96 für die Demonstranten
Die Nutzung der A96 war für den ADFC mehr als nur ein logistischer Punkt. Sie galt als zentrales Symbol für die Forderung nach besserer Fahrradinfrastruktur. Bereits im Jahr 2023 führte die Sternfahrt über diese Strecke. Damals nahmen rund 10.000 Menschen teil.
Unter dem Motto „Einfach aufsteigen, sicher ankommen – Radinfrastruktur in Autobahn-Qualität!“ sollte die A96 auch 2024 ein Zeichen setzen. Die Ablehnung wird daher als Rückschlag gewertet. Dennoch setzt der ADFC auf Kontinuität und wird an den Plänen für die Veranstaltung festhalten.
Radsternfahrt findet trotz Gerichtsurteil statt
Ungeachtet der gerichtlichen Entscheidung wird die Radsternfahrt am 18. Mai durchgeführt. Die genaue Route war nach der Urteilsverkündung zunächst noch offen. Der ADFC sieht nun die Priorität in einer sicheren und geordneten Durchführung des Events.
Die Teilnahme an der Demonstration bleibt hoch, die Mobilisierung läuft weiter. Der Fokus liegt nun auf einer Route, die sowohl Sicherheitsanforderungen entspricht als auch die Anliegen der Radfahrer öffentlich sichtbar macht.
Quelle: TZ, www.24edu.info/de